AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweise zum Datenschutz

der Austria Ski Veranstaltungsgesellschaft m.b.H., FN 130850 b, Olympiastraße 10, 6020 Innsbruck, für alpine Weltcup-Veranstaltungen sowie Freeski- und Snowboard-Veranstaltungen in Österreich (die "ASVG" ein Unternehmen der Ski Austria Gruppe)

sowie

der Austria Ski Nordic Veranstaltungsgesellschaft m.b.H., FN 169762 a, Olympiastraße 10, 6020 Innsbruck, für nordische Weltcup-Veranstaltungen in Österreich (die "ASN" ein Unternehmen der Ski Austria Gruppe)

sowie

der Austria SKI WM und Großveranstaltungsges.m.b.H., FN 169765 f, Olympiastraße 10, 6020 Innsbruck, für alpine, Freeski- und Snowboard Großereignisse (wie Weltmeisterschaften) in Österreich (die "ASWM" ein Unternehmen der Ski Austria Gruppe und gemeinsam mit der ASVG und der ASN die "Ski Austria Veranstaltungsgesellschaften" oder der/die "Veranstalter")

Präambel

A.   Die oben angeführten Ski Austria Veranstaltungsgesellschaften sind allesamt (indirekte) Tochtergesellschaften des Österreichischen Skiverbands, ZVR-Zahl: 589297270 mit Sitz in Innsbruck und der Geschäftsanschrift in der Olympiastraße 10, 6020 Innsbruck (der "ÖSV" oder "Ski Austria").

B.   Die Ski Austria Veranstaltungsgesellschaften veranstalten im Auftrag von Ski Austria die entsprechenden Weltcupveranstaltungen und Großereignisse (wie Weltmeisterschaften) der zuständigen internationalen Fachverbände (wie zB FIS, IBU, ISMF) in Österreich. Als Vertragspartner tritt dabei gegenüber dem Endkunden jene Ski Austria Veranstaltungsgesellschaft auf, die bei der jeweiligen Veranstaltung tatsächlich als Veranstalter auftritt (die Veranstaltungskategorien der jeweiligen Ski Austria Veranstaltungsgesellschaft wurden bereits oben entsprechend angeführt). Unabhängig davon gelten für jede einzelne von einer Ski Austria Veranstaltungsgesellschaft veranstaltete Veranstaltung die nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (die "AGB").

1.1.     Vor dem Hintergrund der Ausführungen in der Präambel, die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB darstellt, regeln diese AGB Ski Austria Veranstaltungsgesellschaften in Österreich durchgeführten Veranstaltungen. Stand: April 2023.

1.2.     Jeder Erwerb einer Eintrittskarte (unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Einzelkarte, Kombikarte, o.ä. handelt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besuchers werden vom Veranstalter nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat einer derartigen Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.3.     Der Kartenerwerber (in diesen AGB als "Kartenerwerber", "Besucher", "Kunde", "Zuseher" oder ähnlich bezeichnet) erklärt, dass er sich vor dem Kauf der Eintrittskarte insbesondere über die Websites und Aussendungen des Veranstalters (Website www.skiaustria.at | www.skiaustriaticket.at sowie allenfalls verlinkte Informationen) über Zeit, Dauer, Ort, Art und Programm der Veranstaltung sowie Jugendschutzbestimmungen etc. informiert hat und die Veranstaltung für seine Zwecke bzw. jene des Besuchers geeignet ist. Wird die Eintrittskarte für einen anderen Besucher erworben, so verpflichtet sich der Kartenerwerber dafür zu sorgen, dass der Karteninhaber und Besucher diese AGB und die Hausordnung (siehe unten in Punkt 3) kennt und einhält und die Weisungen des Personals des Veranstalters befolgt. Spätestens mit Verwendung der Eintrittskarte bestätigt der Besucher die Kenntnis dieser AGB und der Hausordnung sowie deren Geltung.

1.4.     "Veranstaltung" ist der für den Geltungstag der Eintrittskarte angesetzte Wettbewerb sowie die sonstigen gemäß Kartenkategorie damit zusammenhängenden Aktivitäten.

1.5.     Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.

 

2.1.     Durch den Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Besucher nachfolgende Bedingungen:

(a)     Unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarte hat der Besucher diese auf ihre Richtigkeit (insbesondere im Hinblick auf Veranstaltung, Datum, Ticketzahl und Preis) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Eintrittskarten können nur berücksichtigt werden, wenn sie ab Aushändigung (z.B. mit Kartenausdruck bei Onlinebuchung (sog. "print at home" bzw. "Print@Home-Tickets" oder bei Übermittlung eines digitalen bzw. MobileTickets) längstens innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt schriftlich (z.B. per E-Mail) geltend gemacht werden.

(b)     Beim Einlass zur Veranstaltung gilt das Prinzip des ersten Zutritts. Das bedeutet, dass bei Vorlage derselben Eintrittskarte jene die gültige ist, die zuerst vorgelegt wird. Daher werden insbesondere Besucher mit Print@Home-Tickets und Mobile Tickets aufgefordert, ihre Eintrittskarten keinen anderen Personen zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren, um einen Missbrauch dieser Eintrittskarten durch Dritte ausschließen zu können. Die Eintrittskarte ist für den gesamten Aufenthalt im Veranstaltungsgelände aufzubewahren und auf Verlangen des Personals des Veranstalters jederzeit vorzuweisen.

(c)     Werden Eintrittskarten in Form von Print@Home-Tickets erworben, hat der Besucher dafür Sorge zu tragen, dass diese in einer Form ausgedruckt werden, die eine Überprüfung des Strich- bzw. QR-Codes bei der Einlasskontrolle zulässt.

(d)     In Bezug auf Mobile Tickets empfiehlt der Veranstalter, zusätzlich einen Ausdruck des Tickets mitzubringen. Bei Datenverlust in der Sphäre des Besuchers (etwa aufgrund von Löschung oder Verlust des Mobiltelefons) kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen.

(e)     Dem Besucher wird kein Rücktrittsrecht eingeräumt. Eine Kartenrückgabe ist daher nicht möglich. Verbraucher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen auch bei Erwerb der Eintrittskarte im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. in einem Online-Shop oder per E-Mail) kein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

(f)       Bei Kartenverlust erfolgt kein Ersatz.

(g)     Veränderungen und Kopien von Eintrittskarten sind untersagt. Veränderte originale Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist ohne die jeweils vorgesehene Entwertung ungültig. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit, wenn der Zuseher während der Veranstaltung das Veranstaltungsgelände verlässt, sofern der Veranstalter nicht ein Verfahren für ein erneutes Betreten des Veranstaltungsgeländes mit der Eintrittskarte vorgesehen hat (z.B. erneuter Scan der Eintrittskarte, Kennzeichnung mit Stempel o.ä.).

(h)     Kommt es zu einer Verschiebung der Veranstaltung, behält die Eintrittskarte ihre Gültigkeit für den festgesetzten Ersatztermin. Um die logistische Abwicklung der Veranstaltung bei einer Verschiebung zu gewährleisten, ist der Veranstalter berechtigt, die Kartenkategorie zu ändern, insbesondere auch auf eine niedrigere Kartenkategorie (z.B. andere Sitzplätze, Tribünen o.dgl.) zu wechseln. In diesem Zusammenhang ist der Veranstalter weiters berechtigt, den Eintritt zu Hospitality-Einrichtungen zu verwehren.

(i)       Sofern zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung Sonderbestimmungen für COVID-19 existieren, wird sich der Besucher bei Besuch der Veranstaltung ausnahmslos an die zu diesem Zeitpunkt gesetzlich, behördlich und/oder vom Veranstalter verordneten Maßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen mit COVID-19 halten. Dazu kann insbesondere gehören: die Erbringung eines Nachweises geringer epidemiologischer Gefahr ("G-Regel"), das Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil, Einhalten bestimmter Sicherheitsabstände oder sonstiger Sicherheitsmaßnahmen. Die aktuell für die jeweilige Veranstaltung notwendigen Sicherheitsmaßnahmen wird der Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt geben (Website www.skiaustria.at | www.skiaustriaticket.at sowie allenfalls verlinkte Informationen und – sofern möglich – über direkte Kommunikation mit dem Besucher). Verstöße gegen die verordneten Sicherheitsmaßnahmen führen zur Verweigerung des Zutritts bzw. zum Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne jede Erstattung des Ticketpreises und können darüber hinaus zu verwaltungs- bzw. strafrechtlicher Verfolgung führen.

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der COVID-19-Pandemie möglicherweise auch zu kurzfristigen Absagen der Veranstaltung kommen kann oder die Veranstaltung ohne Zuschauer bzw. nur mit einer beschränkten Anzahl von Zuschauern durchgeführt werden darf. In all diesen Fällen tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück und der Besucher erhält den Ticketpreis refundiert. Bei einer Durchführung mit einer beschränkten Anzahl an Zuschauern werden Tickets für Besucher in der behördlichen zugelassenen Anzahl neu angeboten. Dies erfolgt aus organisatorischen Gründen, damit die zulässige Verteilung der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände bewerkstelligt werden kann. Der Veranstalter wird dem Besucher über die Website www.skiaustria.at | www.skiaustriaticket.at, über Massenmedien und – sofern möglich – über direkte Kommunikationskanäle sämtliche Änderungen bezüglich der Veranstaltung bekanntgeben.

(j)       Steht einem Besucher ein Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises zu, muss er sein Recht binnen einer Frist von einem Jahr ab dem Veranstaltungsdatum bei jener Verkaufsstelle, bei der er das Ticket erworben hat, geltend machen. Erstattet wird der reine Ticketpreis ohne Vorverkaufs- und Systemgebühren der Vertriebspartner des Veranstalters. Liegt die Absage der Veranstaltung bzw. der Ausschluss oder die Beschränkung der Anzahl von Zuschauern nicht in der Sphäre des Veranstalters (insbesondere wegen verordneter Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19; wegen Wetterbedingungen, die eine Durchführung eines sicheren Sportbewerbs nicht zulassen; höherer Gewalt, Terror-Warnungen o.ä.) steht dem Besucher ein über den Ticketpreis hinausgehender Schadenersatz nicht zu.

(k)     Die Weiterveräußerung der Eintrittskarte mit Gewinn oder in Gewinnerzielungsabsicht (insbesondere auch durch Versteigerungen oder Verlosungen) ist untersagt. Wer entgegen dieser Bestimmung eine Eintrittskarte mit Gewinn oder in Gewinnerzielungsabsicht weiterveräußert, verpflichtet sich schon aufgrund dieser AGB dazu, dem Erwerber der Eintrittskarte den beim Verkauf erzielten Gewinn zurückzuerstatten. Der Erwerber der Eintrittskarte kann diesen Anspruch selbständig auf Grundlage dieser AGB geltend machen (echter Vertrag zugunsten Dritter).

(l)       Der Verkauf von mehr als zehn (10) Eintrittskarten an eine Person unterliegt der gesonderten Zustimmung des Veranstalters..

(m)   Veranstaltungen bzw. Eintrittskarten zu Veranstaltungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht zu Zwecken der Werbung, der Promotion, als Bonus, Werbegeschenk oder im Rahmen eines Gewinnspiels, insbesondere auf Sozialen Medien wie Facebook oder Instagram, genutzt bzw. weitergegeben oder angeboten werden.

2.2.     Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen oder gegen die Hausordnung sowie bei missbräuchlicher Verwendung der Eintrittskarte wird diese ersatzlos entzogen. Im Fall entzogener bzw. ungültiger Eintrittskarten ist der Veranstalter berechtigt, die Eintrittskarte zu sperren und dem jeweiligen Karteninhaber den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter hat weiters das Recht, die betreffende Person vom zukünftigen Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.

3.1.     Durch den Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher den Anordnungen des Veranstalters und der Hausordnung (abrufbar unter www.skiaustria.at | www.skiaustriaticket.at oder unter allenfalls verlinkten Informationsplattformen sowie einsehbar im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung). Deren Bestimmungen gelten für jeden Besuch einer Veranstaltung. Der Besucher ist insbesondere auch aus Sicherheitsgründen verpflichtet, sich über diese zu informieren. Spätestens mit Verwendung der Eintrittskarte bestätigt der Besucher die Kenntnis der Hausordnung und ihre Geltung.

3.2.     Für Zuspätkommende gilt die Einlassregelung der jeweiligen Veranstaltung.

4.1.     Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Wird der Besucher während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Radio, Internet, Film, Printmedien usw. abgebildet bzw. aufgezeichnet, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden können, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Besuchers nicht ungebührlich verletzt. Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Dritten Werknutzungsrechte an erwähnten Aufnahmen einzuräumen.

4.2.     Besuchern ist es untersagt, über Internet, Radio, TV oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Besucher sind lediglich berechtigt, zum Privatgebrauch Foto-, Film-, Video- oder sonstige Ton- / Bildaufnahmen von Veranstaltungen zu machen. Jegliche gewerbsmäßige Nutzung oder Nutzung zum kommerziellen Gebrauch solcher Aufnahmen ist strikt untersagt.

4.3.     Der Besucher der Veranstaltung wird dem Veranstalter die Werknutzungsrechte an Bildern oder Videos, die Szenen eines Sportbewerbs zeigen, einräumen, sobald er diese gewerblich nutzt (z.B. monetarisierter YouTube-Channel).

Der Besucher wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen die Lautstärke sehr hoch sein kann und dadurch die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Besucher hat selbständig entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für Kinder, für deren Schutzvorkehrungen ihre jeweilige Aufsichtsperson Sorge zu tragen hat, und für gehörempfindliche Personen.

6.1.     Der Besuch von Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden ist jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, wenn der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragliche Pflichten verletzt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden. Eine allfällige Haftung ist jedenfalls auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt und umfasst keine mittelbaren Schäden. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.2.     Unfälle, Schäden und Verletzungen sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

7.1.     Ticketing:

7.1.1.     Eintrittskarten für die Veranstaltungen der Ski Austria Veranstaltungsgesellschaften können im Regelfall über den Ski Austria Ticketshop unter www.skiaustria.at (der "Ski Austria Ticketshop") oder bei den Vertriebspartnern von Ski Austria erworben werden.

7.1.2.     Erwirbt jemand Eintrittskarten für eine Veranstaltung über den Ski Austria Ticketshop, so wird im Rahmen der Anlegung eines Benutzerkontos und im Rahmen der Bestellung von Eintrittskarten – sofern diese Daten entsprechend bereitgestellt werden – akademischer Titel, Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten (wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse) erhoben. Detailliertere Informationen zum Schutz dieser personenbezogenen Daten finden Sie unter www.skiaustria.at/de/datenschutz, wobei diese personenbezogenen Daten hauptsächlich zum Zweck der vertraglichen Abwicklung und der Übermittlung der vom Besucher bestellten Eintrittskarten verarbeitet werden. Darüber hinaus werden diese personenbezogenen Daten teilweise verwendet, um mit dem Besucher hinsichtlich seines Benutzerkontos und der Services der Ski Austria Veranstaltungsgesellschaften zu kommunizieren und den Besucher über weitere anstehende Veranstaltungen und Events zu informieren, für die sich der Besucher möglicherweise interessieren könnte. Insbesondere die E-Mail-Adresse des Besuchers wird zusätzlich zur Übermittlung von Benachrichtigungen zur Durchführung der Veranstaltung, allfälliger Beschränkungen der Besucheranzahl und/oder verordneter Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen mit COVID-19 benötigt.

Diese personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des beim Kauf der Eintrittskarten zustande kommenden Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Besucher erforderlich sind und der Veranstalter zudem ein berechtigtes Interesse iSd Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an dieser Verarbeitung hat. Ohne Zurverfügungstellung dieser personenbezogenen Daten kann insbesondere keine Übermittlung bzw. Zurverfügungstellung der Eintrittskarten erfolgen. Die Daten werden bis zum Wegfall der Grundlage gespeichert, längstens aber bis zum Ablauf von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Name und Anschrift werden bei postalischer Übermittlung der Eintrittskarten an einen Zustellungsdienstleister weitergegeben.

Sie können per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), per SEPA-Lastschriftverfahren, PayPal oder giropay zahlen. Die Zahlungsabwicklung für VISA und MasterCard erfolgt über die CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, Niederlande.

Datenübermittlung bei Kreditkartentransaktionen mit Nutzung von 3D-Secure: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“) und/oder zum Schutz vor betrügerischer Verwendung von Kreditkartendaten kann das sog. 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Dabei werden Browserdaten, Kreditkartendaten, Adressdaten (Rechnungs-adresse, E-Mail-Adresse), sowie der Transaktionsbetrag mit Währung über die Kreditkartenorganisationen an das kartenausgebende Institut übermittelt. Diese Daten werden vom kartenausgebenden Institut dazu verwendet, das Betrugsrisiko der Transaktion zu ermitteln; in Abhängigkeit von Betrag und Prüfungsergebnis des Kreditinstituts kann eine zusätzliche Freigabe der Kreditkartentransaktion z.B. via TAN oder App erforderlich sein

7.1.3.     Außerhalb des Ski Austria Ticketshops wird für die Abrechnung von Ticketkäufen (beispielsweise an der Tageskassa) gegebenenfalls das sog. Hobex-Zahlungssystem verwendet. In diesem Fall werden bei Bezahlung mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Zahlungsdaten (IBAN, BIC, Kartennummer, Kartenprüfnummer, Ablaufdatum, Referenznummer, Zahlungsbetrag) an die hobex AG, Josef-Brandstätter-Straße 2b, 5020 Salzburg ("Hobex") ausschließlich zur Abwicklung der Zahlung übermittelt. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung dieser Daten erfolgt nicht. Die Datenübermittlung erfolgt zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Ohne die Übermittlung dieser Daten kann eine Zahlung mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte nicht durchgeführt werden. Die Datenschutzerklärung von Hobex finden Sie unter: https://www.hobex.at/wp-content/uploads/2024/01/Datenschutzerklaerung_fuer_Zahler.pdf. Der Zahlungsverkehr über die gängigen Zahlungsmittel (MasterCard/Visa) erfolgt ausschließlich über eine verschlüsselte SSL- bzw. TLS-Verbindung.

7.1.4.     Sofern der Besucher Tickets über einen Ticketing-Partner des Veranstalters erwirbt, werden diese den Besucher allenfalls gesondert über die Verarbeitung ihrer Daten beim Bestellvorgang aufklären, sofern dieser Ticketing-Partner von diesen AGBs abweichende Vorgehensweisen verfolgt.

7.2.     Datenverarbeitung aufgrund der COVID-19-Pandemie:

7.2.1.     Aufgrund der COVID-19-Pandemie müssen vom Veranstalter unter Umständen besondere Schritte zum Gesundheitsschutz der Besucher gesetzt werden (z.B. ein COVID-19-Präventionskonzept).

7.2.2.     Je nach aktueller Rechtslage während der Veranstaltung kann der Veranstalter daher gegebenenfalls beispielsweise verpflichtet sein, personenbezogene Daten (wie Vor- und Familienname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, wenn vorhanden) von Besuchern zur Kontaktpersonenverfolgung zu erheben bzw. zu prüfen, ob von Besuchern eine geringe epidemiologische Gefahr ("G-Regel") ausgeht. Der Veranstalter wird derartige Daten lediglich im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO verarbeiten, wobei sich die Rechtsgrundlage für eine derartige Datenverarbeitung aus der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO iVm der zum Zeitpunkt relevanten rechtlichen Grundlage auf Basis einer COVID-19-Gesetzgebung ergibt. Sofern nach aktueller Rechtslage so vorgesehen, wird daher bei den Einlässen eine Kontrolle aller Besucher auf einen entsprechenden Nachweis durchgeführt. Auf Verlangen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde werden ihr gemäß § 5 Abs. 3 Epidemiegesetz die Daten zur Kontaktverfolgung zur Verfügung gestellt.

7.3.     Ton- und Bildaufnahmen:

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 öDSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Wird der Besucher während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Radio, Internet, Film, Printmedien usw aufgenommen bzw. aufgezeichnet, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden können, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Besuchers nicht ungebührlich verletzt.

7.4.     Videoüberwachung:

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter aus Gründen der Sicherheit aller und zur Ahndung von Gesetzesverletzungen oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung im gesamten Veranstaltungsgelände eine Videoüberwachung der Zuschauerbereiche durchführen kann. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 12 Abs 3 Z 2 öDSG, da die Bildaufnahmen für den vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen an öffentlich zugänglichen Orten, die dem Hausrecht der Veranstalter unterliegen, erforderlich sind. Eine automatische Löschung erfolgt nach 72 Stunden, soweit sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung von Schutz- und Beweissicherungszwecken oder für die Weitergabe an eine zuständige Behörde, ein zuständiges Gericht oder an Sicherheitsbehörden benötigt werden.

7.5.     Betroffenenrechte:

 

7.5.1.     Der Besucher hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten der Veranstalter von ihm verarbeitet (Art. 15 DSGVO). Sollten die erfassten Daten unrichtig sein oder werden, kann der Besucher eine Berichtigung der Daten verlangen (Art. 16 DSGVO). Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kommt dem Besucher außerdem ein Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 f DSGVO) so-wie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.

Die amtliche Fassung der DSGVO findet sich zur Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32016R0679

7.5.2.     Bei Fragen zur Verarbeitung von Daten können sich Besucher gerne an folgende Kontaktadresse wenden: datenschutz@skiaustria.at

7.5.3.     Sollte ein Besucher der Ansicht sein, dass der Veranstalter bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, steht es ihm frei, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde bzw. bei der nationalen Aufsichtsbehörde seines Aufenthaltsstaates einzubringen.

8.1.     Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck. Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kommen die gesetzlich vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Gerichtsstands zu. Es findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und Rom I Anwendung.

8.2.     Ist der Besucher Verbraucher, wird als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.or.at) tätig. Der Besucher kann bei Streitigkeiten diese Schlichtungsstelle anrufen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, diese Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass der Veranstalter im Falle einer Streitigkeit erst entscheiden wird, ob einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zugestimmt wird oder nicht